Als Mindestvoraussetzung gilt, wie bei anderen Kanzleien auch, ein abgeschlossenes Examen mit mindestens neun Punkten. Ein Bewerber sollte die kanzleispezifischen Persönlichkeitsmerkmale aufzeigen, welche sich besonders in Fleiß und Anpassungsfähigkeit äußern.
Die Fragen bezogen sich größtenteils auf meine beruflichen Interessen, meine Vorstellungen über den Werdegang bei Luther und auf meine bisherige Ausbildung.
Im Großen und Ganzen habe ich durch die etwas zu hastige und sachliche-nüchterne Art des Interviews den Eindruck eines sehr unprofessionell durchgeführten Recruitingverfahrens bekommen.
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