Als sogenannte Full-Service-Kanzlei berät die Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft von Unternehmen über die öffentliche Hand hin zu Privatpersonen in den Bereichen Wirtschafts-, Steuer-, Verwaltungs- und Privatrecht.
Bei Bedarf arbeitet die Kanzlei eng mit den Bereichen Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung von Baker Tilly zusammen.