Der SQUEAKER Ratgeber
Berufsteinstieg Jurist:in
Juristen in der Unternehmensberatung
Als interessante Alternative zum Anwaltsberuf bietet sich Juristen nach dem Examen der Einstieg ins Consulting. Dabei bestehen gute Anknüpfungspunkte an Studieninhalte wie z.B. im M&A oder der Banken-Beratung.
Unternehmensberatungen können bereits nach Abschluss des ersten Staatsexamens eine verlockende Alternative zur Anwaltskarriere in der Großkanzlei darstellen, da bei ihnen das zweite Staatsexamen keine Einstellungsvoraussetzung darstellt. Ähnlich wie bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist der Wechsel von der Großkanzlei in eine Unternehmensberatung durchaus möglich, aber eher selten. Juristen in Unternehmensberatungen sind nicht anwaltlich tätig, weshalb die in der Großkanzlei erworbenen Kenntnisse hier weniger helfen und dementsprechend für Unternehmensberatungen auch nicht so attraktiv sind wie etwa für die Rechtsabteilung eines großen Unternehmens. Nicht das juristische Fachwissen ist es also, das Juristen für Unternehmensberatungen zu interessanten Bewerbern macht, sondern die sonstigen Fähigkeiten, die einen guten Juristen auszeichnen, wie strukturiertes und methodisches Denken, Abstraktionsvermögen und Souveränität im Umgang mit Sprache, kurz: das sogenannte »juristische Handwerkszeug«. Fachlich sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse hingegen von weitaus größerer Bedeutung. Da diese angehenden Juristen im Rahmen ihrer Ausbildung – diese zielt auf die Befähigung zum Richteramt ab – nicht oder nur in völlig unzureichendem Maße vermittelt werden, bieten die großen Unternehmensberatungen regelmäßig spezielle Crashkurse an, in denen Juristen und anderen Nicht-Betriebswirten die nötigen Kenntnisse vermittelt werden.
Ein wesentlicher Unterschied zur anwaltlichen Tätigkeit in der Großkanzlei besteht darin, dass sich Berater im Regelfall sich einen Großteil ihrer Arbeitszeit vor Ort beim Kunden aufhalten und dementsprechend sehr viel reisen, wohingegen Anwälte die meiste Zeit am eigenen Schreibtisch verbringen. Fachlich besteht durchaus die Möglichkeit, sich auf Gebiete zu konzentrieren, die einen schon im Rahmen der Ausbildung interessiert haben, etwa M&A oder die Beratung von Banken. Zwingend ist das aber nicht. Die Gehälter liegen für Bewerber mit erstem Staatsexamen oftmals unter denen in Großkanzleien und sind eher mit jenen in den Rechtsabteilungen von Unternehmen vergleichbar. Für Volljuristen mit Promotion werden von den führenden Beratungen hingegen ähnliche Einstiegsgehälter gezahlt wie für Berufseinsteiger in Großkanzleien. Der Weg zur Partnerschaft ist bei den großen Unternehmensberatungen allerdings aufgrund der oftmals höheren Leverage noch herausfordernder als bei den meisten Großkanzleien.