Der SQUEAKER Ratgeber
Vertrag
Der Arbeitsvertrag nach dem Vorstellungsgespräch
Du hast im Vorstellungsgespräch überzeugt und stehst vor der Gehaltsverhandlung. Der Arbeitgeber hat dir ein Angebot gemacht und du hältst den Arbeitsvertrag in der Hand. Wir sagen dir, auf was du achten solltest und wie du die Probezeit meisterst.
Arbeitsvertrag erst prüfen, dann unterzeichnen
Der Arbeitsvertrag sollte die Bedingungen des Jobs enthalten, wie sie im Vorstellungsgespräch und bei der Gehaltsverhandlung ausformuliert wurden. Außerdem sollten im Vorstellungsgespräch und bei der Gehaltsverhandlung vereinbarte Zusatzleistungen, wie zum Beispiel die Car Allowance (Firmenwagen), im Vertrag aufgeführt werden. Da die Vertragssprache in deinem Arbeitsvertrag durch juristische Begriffe und Formulierungen geprägt ist, nimm dir ruhig etwas Bedenkzeit, um den Arbeitsvertrag in Ruhe zu prüfen. Solltest du dir unsicher sein, bitte um einen Tag Bedenkzeit. Falls du auf die Antwort anderer Unternehmen wartest, versuche, etwas mehr Zeit auszuhandeln.
Zentral im Arbeitsvertrag: Kündigungsbedingungen verhandeln
Üblich ist eine dreimonatige Kündigungsfrist. Young Professionals sollten versuchen, mindestens die gleichen Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, die auch beim letzten Arbeitgeber galten. Eine Kündigung kann betriebsbedingt, verhaltens- oder personenbedingt begründet sein. Achte vor dem Unterschreiben deines Arbeitsvertrages immer auf sogenannte Zusatzklauseln: Die Dauer der Probezeit, die Einhaltung bestimmter Fristen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten im Falle einer Kündigung sollten im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Viele Arbeitgeber verstecken diese Ergänzungsklauseln gerne im Kleingedruckten. Verhandele nicht nur über die Kündigungsfrist und die Höhe der Abfindungszahlung, sondern auch über die weitere Nutzung von Zusatzleistungen wie Dienstwagen, Firmenhandys und Laptop. Auch die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Suche nach einem neuen Job solltest du klären.
Prüfe deinen Arbeitgeber während der Probezeit!
Nach der Unterzeichnung deines Arbeitsvertrags bist du in der Probezeit. Die Dauer der Probezeit sollte sechs Monate nicht überschreiten. In der Probezeit wirst nicht nur du geprüft, sondern auch dein Arbeitgeber. Nutze die Chance, möglichst viel über deinen Arbeitgeber zu erfahren, und überprüfe, ob dir der Job und die Kollegen zusagen und du wirklich das machst, was im Vorstellungsgespräch vereinbart wurde. Während der Probezeit wirst du mindestens ein Zwischenzeugnis erhalten: Benutze dieses Feedback, um festzustellen, wie deine Arbeit während der Probezeit bewertet wird und ob sich deine Wahrnehmung mit der des Arbeitgebers deckt.
Überzeuge in der Probezeit!
Wie meisterst du die Probezeit am besten? Neben den im Arbeitsvertrag und Vorstellungsgespräch formulierten fachlichen Herausforderungen, denen du dich in den ersten Wochen stellen musst, ist auch dein persönliches Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten wichtig, um die Probezeit erfolgreich zu überstehen. Versuch also, deine Aufgaben bestmöglich zu erledigen, frag aber bei Unklarheiten, die du wirklich nicht selber lösen kannst, direkt nach. Verlasse dich im Umgang mit den Kollegen auf dein Gespür und bleibe immer freundlich und respektvoll. Falls du bereits Feedback oder Anweisungen geben musst, erledige dies konstruktiv und höflich, aber zögere nicht, auch während der Probezeit Dinge zu sagen, die gesagt werden müssen. Deine Führungsfähigkeit oder die Fähigkeit, dich zu integrieren, fließt ebenfalls in die Bewertung deiner Probezeit ein. Auf diese Weise hast du die Chance auf ein gutes Arbeitszeugnis (falls du nicht sicher bist, ob das Zeugnis wirklich gut ist, hilft dir unser Muster Arbeitszeugnis)