Das Cusanuswerk steht der katholischen Kirche nahe und tritt dementsprechend insbesondere für christliche Werte ein. Ziel ist seit 1956 die Förderung von katholischen Studenten und Doktoranden, die Begabung, Leistung, Engagement und Glaube in sich vereinen. Ergänzt wird das Stipendium des Cusanuswerks durch die geistliche Komponente der Studienförderung, welche z.B. die Teilnahme an Klostertagen und Exerzitien beinhaltet. Weiblichen Stipendiaten bietet die Stiftung außerdem ein „Karriereförderprogramm“, um die Präsenz von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
Gründungsjahr | 1956 |
Anzahl von Stipendiaten | ca. 900 |
Anzahl von Alumni | ca. 5.000 |
Nikolaus von Kues (1401-1464), Kardinal und Universalgelehrter
Das Cusanuswerk steht der katholischen Kirche nahe und tritt dementsprechend insbesondere für christliche Werte ein.
Das Cusanuswerk wurde im Jahr 1956 durch die katholische Bischofskonferenz nach dem Vorbild des evangelischen Studienwerks Villigst gegründet. Mit der Gründung einer eigenen Studienförderung verfolgten die deutschen Bischöfe das Ziel, engagierte und leistungsstarke katholische Studenten »innerlich zu formen« und diese auf ihrem Weg in zentrale gesellschaftliche Positionen zu unterstützen.Anfangs stand das konfessionell gebundene Begabtenförderungswerk nur männlichen Studenten offen, obwohl schon damals einige Kirchenmänner den steigenden Bedarf an weiblichen Führungskräften voraussagten und die gleichberechtigte Förderung von Frauen forderten. Ab Mitte der 1960er Jahre veränderte sich die Ausrichtung der Studienförderung des Cusanuswerkes zusehend. So nahm das Cusanuswerk 1966 die ersten Studentinnen auf. Im Zuge der 68er- Bewegung nahm das Begabtenförderungswerk zudem Abstand vom Anspruch der reinen Eliteförderung. Heute gibt es im Cusanuswerk mehr Stipendiatinnen als Stipendiaten und mit dem ausschließlich für weibliche Stipendiaten geöffneten »Karriereförderprogramm« möchte das Cusanuswerk einen Beitrag dazu leisten, die Präsenz von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Das Cusanuswerk bekennt sich zur Elitenbildung, macht aber deutlich, dass es diese als »Befähigung und Herausforderung zum Dienst in der Gemeinschaft« versteht. Die immaterielle Förderung des Cusanuswerkes unter- scheidet sich von der nicht-konfessioneller Begabtenförderungswerke durch ihre geistliche Komponente. So wird den Stipendiaten neben Sommer- und Auslandsakademien und Stipendiatentreffen auch die Teilnahme an Klosterwochenenden und Exerzitien angeboten.
Beim Cusanuswerk ist eine Bewerbung sowohl auf Vorschlag wie auch durch Eigeninitiative möglich. Das Vorschlagsrecht haben Schulleiter, Professoren, Mitglieder der Hochschulgemeinde sowie Alumni des Cusanuswerkes. Studenten, die gerade erst ihr Studium aufnehmen, können sich um die Erstsemesterförderung bewerben. Während diese in der materiellen und immateriellen Förderung der »normalen« Förderung gleich gestellt ist, findet die Vorauswahl der Bewerber rein auf Grundlage von Personalbogen, Abiturzeugnis und ausführlichem Lebenslauf statt. Das Bewerbungsverfahren gliedert sich in die Vor- und Hauptauswahl. Zur Vorauswahl muss der Bewerber einen ausgefüllten Bewerbungsbogen, einen ausführlichen Lebenslauf, eine Kopie des Abiturzeugnisses und eine Immatrikulationsbescheinigung an das Cusanuswerk schicken. All diejenigen Studenten, die die Vorauswahl erfolgreich durchlaufen, werden anschließend gebeten, weitere Unterlagen für die Hauptauswahl einzureichen. Dazu gehören ein Leistungsnachweis, ggf. Kopien von Hochschulzeugnissen (Vordiplom, Bachelorzeugnis oder Ähnliches), zwei Fachgutachten von Professoren des eigenen Hauptfaches und ein Gutachten der Hochschulgemeinde. Besteht noch kein Kontakt zur Hochschulgemeinde, ist es notwendig, sich zügig nach der Bestätigung der Teilnahme am Hauptverfahren beim zuständigen Hochschulpfarrer zu melden und um einen Termin zu bitten. Die Eindrücke, die der Pfarrer aus diesem Treffen gewinnt, bilden dann die Grundlage seines Gutachtens. In der weiteren Hauptauswahl wird jeder Bewerber zu einem Gruppeninterview mit einem Mitbewerber und einem Mitarbeiter des Cusanuswerkes eingeladen. Auf Basis der Bewerbungsunterlagen, der wissenschaftlichen und geistlichen Gutachten und des abschließenden Kolloquiums wird über die Aufnahme des Bewerbers in die Studienförderung entschieden.