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Referendariat – ja oder nein?

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Ob die Entscheidung für das Referendariat für ihre Karriere und ihr Berufsziel notwendig ist, fragen sich manche Studenten schon im Jurastudium oder nach dem ersten Staatsexamen. Hier findest du als Jurastudent Pro & Contra zum Referendariat.

„Ist das Referendariat ein Muss?“ fragen sich viele Studienanfänger und Jurastudenten nach dem ersten Staatsexamen. Im Consulting und in der freien Wirtschaft kannst du mit dem Fach Jura den Einstieg schaffen und Karriere machen – auch ohne zweites Staatsexamen.

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Das Referendariat als logische Konsequenz des ersten Staatsexamens?

Diejenigen, die das erste Staatsexamen in der Tasche haben und den Weg dorthin als Quälerei empfanden, werden sich häufig fragen, ob sie nun in den juristischen Vorbereitungsdienst, das Referendariat, gehen sollen oder nicht. Auch für Studienanfänger ist diese Frage interessant: Kann ich auch Jura studieren und auf das Referendariat verzichten? Wenn ja, was bringt mir das zweite Staatsexamen? An dieser Stelle möchten wir uns mit der Bedeutung des juristischen Vorbereitungsdienstes für deinen späteren Berufseinstieg auseinandersetzen und dir in dieser Frage einige Entscheidungshilfen mitgeben.

Verzicht auf das Referendariat = Studienabbruch?

Bei vielen Menschen, denen gegenüber du den Gedanken laut aussprichst, nach dem ersten Staatsexamen bzw. einer Promotion in Jura direkt ins Berufsleben einzusteigen, wirst du blankes Entsetzen hervorrufen. Das betrifft insbesondere ältere Menschen, also vor allem deine Eltern. In der Tat gibt es erfahrene Führungskräfte, die das Nichtableisten des Referendariats als Studienabbruch werten. Diese emotionalen Wertungen vorausgeschickt, werden wir im Folgenden die Fakten um das Referendariat bzw. den vorzeitigen Berufseinstieg umreißen.

Jura: Berufliche Perspektiven – auch ohne zweites Staatsexamen

Über eines musst du dir im Klaren sein, wenn du dich entschließt, auf das Referendariat zu verzichten: Du wirst niemals Volljurist sein, also auch nie eine Anwaltszulassung oder ein Richteramt erwerben können (es sei denn, du wirst noch Juraprofessor). Unter Juristen wirst du ohne zweites Staatsexamen nicht als gleichwertig anerkannt sein. Gleichwohl ist zu betonen, dass das erste Staatsexamen von der akademischen Wertigkeit mit einem Diplom zu vergleichen ist. Ein Blick auf die Unternehmensberatungen beweist das: Mit dem ersten Staatsexamen wirst du in den meisten Consulting-Unternehmen die gleichen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen wie ein BWLer mit Master bzw. Diplom. Auch ohne Referendariat bist du bei Unternehmen und Beratungen häufig ein interessanter Bewerber, weil du die für Juristen typische Denkstruktur mitbringst – die erlernst du nämlich vor dem ersten Staatsexamen.

Nutzen des Referendariats

Welchen Nutzen hat also das Referendariat – abgesehen von seiner Bedeutung für deine Qualifikation als Volljurist? Viele erfahrene Juristen sehen das Referendariat als notwendigen Schritt der juristischen Ausbildung an. Gerade jüngere Absolventen sind sich einig, dass viele der dort erlernten Fähigkeiten ebenso gut „on the job“ erworben werden können, gleichzeitig viel von dem in dieser Zeit erlernten Wissen für den späteren Joballtag (selbst eines Juristen) völlig irrelevant ist. In der Tat stellt sich die Frage, warum ein M&A-Anwalt sämtliche Rechtsgebiete, also auch öffentliches Recht und Strafrecht, über verschiedene Stationen in der Referendarszeit abdecken muss. Rein beruflich bringt dir das Referendariat also im Verhältnis zu dem über 2 Jahre zu betreibenden Aufwand wenig.

Referendariat als berufliche Orientierungsphase

In persönlicher Hinsicht bietet das Referendariat hingegen eine sehr gute Möglichkeit, noch einmal den Blick über den Tellerrand zu riskieren und viele verschiedene Aspekte juristischer oder auch nicht-juristischer Arbeit kennenzulernen. Keineswegs muss nämlich das ganze Referendariat mit Paragraphenreiterei verbracht werden. Einzige Voraussetzung für das Absolvieren einzelner Stationen ist die Betreuung durch einen Volljuristen. Zumindest die Wahlstation kannst du daher z. B. bei Unternehmen oder Strategieberatungen erbringen, die dich problemlos ins operative Geschäft einbinden können.

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Referendariat oder Promotion

Gerade wenn du unsicher bist, welchen Weg du nach dem hoffentlich erfolgreichen ersten Staatsexamen einschlagen willst, bietet das Referendariat ebenso wie eine Promotion eine gute Gelegenheit, um dir genau darüber Gedanken zu machen. Im Gegensatz zur Promotion kannst du aber nicht nur eine geistige Auszeit nehmen, sondern dir andere spannende Jobs bei Kanzleien, in der Entwicklungshilfe, bei internationalen Organisationen, beim Auswärtigen Amt oder anderen Bundesbehörden anschauen.

Bewusste Entscheidung für oder gegen das Referendariat

Wenn du schon genau weißt, wie deine zukünftige berufliche Laufbahn aussehen soll, kannst du dir die Entscheidung relativ leicht machen. Wer sich ganz sicher ist, niemals juristisch arbeiten zu wollen, kann auf das Referendariat getrost verzichten und die Zeit in beruflich-akademischer Hinsicht sinnvoller nutzen, beispielsweise für einen MBA. An dieser Stelle solltest du dich nicht von der Angst, als Studienabbrecher zu gelten, leiten lassen. Für wirtschaftliche Berufe bringt das Referendariat schlicht keine Zusatzqualifikationen – aus reinem Formalismus eine 2-jährige Ausbildung zu absolvieren, die dich nicht wirklich weiterbringt, wäre Zeitvergeudung. Was jedoch immer für das Referendariat spricht, ist die Option, zu einem späteren Zeitpunkt doch noch als Jurist arbeiten zu können – man weiß ja nie.

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Maria Kersting, Senior Consultant bei BearingPoint, arbeitet im Bereich Government & Public Sector in Berlin. Sie ist seit Anfang letzten Jahres Mitglied des Kernteams des BearingPoint-internen Netzwerks Proud@BearingPoint in Deutschland.

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